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Au Island, Switzerland - May 2011 Show Foto
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Stand Up Paddling is my passion - let me share it with you

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Kurzversion:  Seid Ihr ausserhalb der Uferzone  (300 Meter) vom Ufer entfernt müsst Ihr eine Schwimmweste tragen! Ebenfalls müsst ihr Euer Brett gut sichtbar mit Namen und Adresse des Halters anschreiben.

Langversion: Mit der steigenden Popularität des Stand Up Paddlings in der Schweiz und der nun häufigeren Begegnung der Seepolizei mit den Stand Up Paddlern ist es wichtig, dass alle Beteiligten wissen auf welche Gesetze Sie sich stützen können und wer sich wie zu verhalten hat.

Rita von www.supswitzerland.com hat mir netterweise das beigelegte Merkblat der Vereinigung der Schifffahrtsämter der Schweiz gemailt. Wir haben versucht die Gesetzestexte zu entziffern und sind nach Ritas Rückfrage mit dem Schifffahrtsamt zu obiger Kurzversion gekommen.

Ich nehme jetzt einfach an, dass das Dokument die “äussere” Uferzone meint? Es gibt ja noch die innere (150m vom Ufer). Falls jemand von Euch Jurist oder Anwalt ist und wir das falsch interpretiert haben dann wäre ich um eine entsprechende Meldung dankbar.

Wenn ich die letzten 2 Jahre zurückdenke, dann kann ich ehrlich gesagt an einer Hand abzählen wie oft ich weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt war. Persönlich wollte ich sowieso eine Schwimmweste kaufen weil ich so oft ganz alleine Unterwegs bin und doch mal die eine oder andere Seeüberquerung machen möchte.

Übrigens seien die aufblasbaren SUPs wie mein ULI gleich einzustufen wie harte SUP Bretter.

ps: Übrigens seien die Fotos auf dem Merkblatt von www.standupmagazin.com “kopiert”….  *hust. Fragen wäre höflich… ;-)

Merkblatt des vks (pdf)

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Geschrieben am: 29. Januar 2011